Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Luana bietet Umsetzungshilfe im Bereich Photovoltaik

In Zeiten wachsender Umweltbewusstheit und einem zunehmenden Druck auf Unternehmen, sozial und ökologisch verantwortungsvoll zu handeln, rückt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) immer stärker in den Fokus. Insbesondere in Bezug auf die Photovoltaik-Branche bietet dieses Gesetz eine Chance, Unternehmen zu verantwortungsvollerem Handeln zu bewegen und gleichzeitig die Entwicklung erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Das LkSG verlangt von Unternehmen eine sorgfältige Prüfung ihrer Lieferketten, um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen Menschenrechte, Umweltstandards und Sozialstandards auftreten. Dies betrifft nicht nur direkte Lieferanten, sondern auch deren Zulieferer in einer globalisierten Wirtschaft. In der Photovoltaik-Branche, die stark von internationalen Lieferketten abhängig ist, spielen diese Anforderungen eine bedeutende Rolle und sind für viele Photovoltaik-Anbieter schwer umzusetzen.

Luana informiert über das LkSG und stellt in diesem Beitrag konkret dar, wie wir Sie unterstützen, die Sorgfaltspflichten einzuhalten.

  • LkSG: Lieferketten-what? Lieferketttensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG). Das LIeferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Gesetz, das Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstoerung verhindern soll.
  • Durchgestrichenes Foto, auf dem Kinder bei der Arbeit zu sehen sind.
  • Durchgestrichenes Foto, auf dem ein zerstoerter Wald zu sehen ist.
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Seit wann gilt das Gesetz? 1. Januar 2023*. *Für Unternehmen in Deutschland oder mit Zweigniederlassung in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten gilt das Gesetz seit dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2024 gilt es bereits für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
  • LkSG: Wer kontrolliert die Einhaltung? Das Bafa. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach.
  • Was passiert bei Verstoessen? Verhaengung von Bussgeldern. Wenn Unternehmen ihren Pflichten nicht nachkommen, drohen Bussgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes.

Was ist das LkSG?

Ein Gesetz, das Menschenrechtsverletzungen & Umweltzerstörung verhindern soll

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern und zu beheben.

Seit wann gilt das LkSG?

Für Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten seit 1. Januar 2024

Am 11. Juni 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage zu dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt, wobei die Sorgfaltspflichten nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen abgestuft sind. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland gültig. Seit dem 1. Januar 2024 gilt es zudem für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Außerdem hat die Europäische Kommission am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine EU-weite „Lieferkettenrichtlinie“ vorgelegt: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Dieser orientiert sich am französischen „loi de vigilance“ und am deutschen LkSG und enthält umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten sowie die Pflicht für große Unternehmen, einen sogenannten „Klimaplan“ zu erstellen. Nach dem Entwurf sollen neben den im LkSG geregelten Umweltsorgfaltspflichten auch Pflichten in Bezug auf den Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten sowie der Ozonschicht gelten. Die endgültige Verabschiedung steht noch aus (Stand: April 2024).


Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 1)
HGB (Handelsgesetzbuch) (§ 13d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland)
BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nuklerare Sicherheit und Verbraucherschutz)

Für wen gilt das LkSG?

Für Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland

Das Gesetz galt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, seit Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden mit Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB in Deutschland. Bei der Anzahl der Beschäftigten gilt das sog. „Pro-Kopf-Prinzip“ und die allgemeine Arbeitnehmerdefinition des § 611a BGB. Diese unterscheidet nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


Quellen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3)
Verdi.de

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Das Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle

Das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Die konkreten Aufgaben der BAFA in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind u.a.:

  • Die Überprüfung, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen,
  • die Durchführung von Kontrollen,
  • das Feststellen, Beseitigen und Verhindern von Verstößen und…
  • …die Verhängung von Zwangs- & Bußgeldern.

Quelle: bafa.de

Was passiert bei Verstößen?

Verhängung von Zwangs- & Bußgeldern

Wenn Unternehmen ihren Pflichten zur Risikoanalyse, zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, zu Präventionsmaßnahmen und zu dem wirksamen Abstellen von bekannten Menschenrechtsverstößen nicht nachkommen, drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes. Der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Eine neu geregelte zivilrechtliche Haftung von Unternehmen gibt es jedoch nicht. Es gelten weiterhin die bestehenden zivilrechtlichen Regelungen zur Haftung nach deutschem und nach ausländischem Recht.


Quellen:
bafa.de (Abschnitt 15)
ESGVolution.com

Was müssen Unternehmen nun konkret tun?

Unter anderem Dokumentationen vorlegen

Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierzu FAQ herausgegeben. Einen konkreten Bezug zur Photovoltaik-Banche gibt es nicht. Als Lieferkette wird dabei Folgendes definiert:

„Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen bei der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zu der Lieferung an den Endkunden, und erfasst:

  • das Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich,
  • das Handeln eines unmittelbaren Zulieferers und…
  • …das Handeln eines mittelbaren Zulieferers.

Dazu gehört auch die Inanspruchnahme von notwendigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Transport oder die Zwischenlagerung von Waren.“

Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen müssen zunächst im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren Zulieferern die Bereiche identifizieren, die besonders hohe menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bergen.

Zu den Sorgfaltspflichten gehören:

  • Die Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse,
  • die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie,
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
  • die sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen,
  • die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und…
  • …die Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

Quellen:
Mittelstand Heute
bafa.de

Wie hilft Luana bei der Umsetzung?

Übergabe aller Zertifikate

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Sie erhalten einen Ordner. Alle erforderlichen Dokumente. Sämtliche Dokumente, die Sie zum Nachweis der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht benötigen, erhalten Sie von uns. WIr sorgen für eine lückenlose Dokumentation.
  • Screenshots von Zertifikaten. Icon, auf dem ein Ordner zu sehen ist auf grünem Hintergrund.
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wie wir Sie unterstützen. Saubere Dokumentation. Von unseren Zulieferern (bspw. Solarmodulherstelller) besitzen wir ausführliche Dokumentationen.

Wir verfügen über sämtliche Dokumentationen, die sich nicht nur auf unsere unmittelbaren Zulieferer (bspw. Hersteller von Photovoltaik-Leichtmodulen, Wechselrichtern und Unterkonstruktionen) beschränken, sondern wir prüfen auch die LkSG-relevanten Unterlagen unserer mittelbaren Zulieferer (wie bspw. Transportunternehmen).

Nico Behns, Head of Operations Luana AG, ergänzt hierzu:

„Unabhängig davon, welche Art von Energieprojekt Sie mit uns umsetzen – ob nun der Bau eines BHKWs für eine Wohnsiedlung oder die Errichtung einer Energiezentrale mit entspiegelten Photovoltaik-Leichtmodulen für einen Flughafen: Wir liefern Ihnen einen Ordner mit allen für Sie erforderlichen Dokumenten, um eine lückenlose Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette für Sie zu gewährleisten.“

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