Bild oben: „EU-Flagge in Brüssel“ © symbiot, 2024

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Parlament verabschiedet Richtlinie zu Menschenrechten & Umwelt

Große Unternehmen in der EU sind künftig verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Der Rat der Europäischen Union hat die entsprechende Richtlinie, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz (auch „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, kurz: „CSDDD“ genannt) am 24. Mai 2024 final beschlossen.

Nächste Schritte
Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann (Stand: Mai 2024). Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Zivilrechtliche Haftung
Laut terre des homme gehe „das EU-Lieferkettengesetz insbesondere bei der zivilrechtlichen Haftung über das bestehende deutsche Gesetz hinaus: Bei Menschenrechtsverletzungen, die eindeutig von Unternehmen verursacht wurden, erhalten Betroffene zukünftig die Möglichkeit, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen.“ Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen für Schäden haften und bei Verstößen Geldstrafen drohen.

Stufenweise Einführung
Nach einer Pressemeldung des europäischen Parlaments vom 24. Mai 2024 werden die neuen Vorschriften (mit Ausnahme der Kommunikationspflichten) stufenweise eingeführt:

  • Ab 2027 gelten sie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz.
  • Ab 2028 gelten sie auch für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 900 Mio. EUR.
  • Ab 2029 gelten sie schließlich für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (mehr als 1.000 Beschäftigte, über 450 Mio. EUR Umsatz).

In diesem Punkt bleibt die EU-Richtlinie hinter dem deutschen Gesetz zurück, denn sie gilt nur für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zusätzlich einen Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufweisen – eine Schwelle, die im deutschen Gesetz nicht vorgesehen ist.

Die Bundesregierung wird das bestehende deutsche Lieferkettengesetz (auch „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, kurz „LkSG“ genannt) trotzdem – unter anderem in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung – anpassen müssen.


Quellen:
Europäisches Parlament (Pressemitteilung vom 24. Mai 2024)
terre des hommes
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nationale Sicherheit, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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  • Blogbeitrag vom: 29. Mai 2024

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