Presseveröffentlichung
„Was die verschärften Klimaschutzziele für Immobilienbesitzer bedeuten“
Im Mai 2021 ist eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet worden. Durch die neue Gesetzgebung steigen die Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung und die Nachrüstung von Heizungsanlagen in beträchtlichem Maß – und zwar in gesetzlich und damit unverrückbar, festgelegten Stufen. Hier kann das Energie-Contracting eine sinnvolle Alternative sein.
Lesen Sie den kompletten Expertenkommentar von Marcus Florek im DAS INVESTMENT.
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